B&V Immobilien

Steuerbestimmungen

Steuerliche und gesetzliche Bestimmungen zum Denkmalschutz
Bei vermieteten Baudenkmalen wird die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jährlich bis zu 9 % – danach 4 Jahre lang jährlich bis zu 7 % abgeschrieben werden §7i EStG. Der Altbauanteil wird mit 2 – 2,5 % abgeschrieben.

Bei selbst genutzten Baudenkmalen beträgt der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten jährlich bis zu 9 % über 10 Jahre. § 10f EStG.

Voraussetzung ist in beiden Fällen die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, dass es sich um denkmalpflegerisch erforderliche Arbeiten handelt und diese nach den Vorgaben der Denkmalbehörde durchgeführt wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Denkmale die Grundsteuer erlassen werden (§ 32 GrStG). Darüber hinaus ist eine Senkung des Einheitswertes möglich, der die Höhe der Grundsteuer bestimmt. Pauschal werden von den Finanzbehörden 5 % anerkannt.

Die Behörden geben allerdings nicht immer grünes Licht. Nicht abzugsfähig sind z.B. Außenanlagen. Steht lediglich die Fassade eines Gebäudes unter Denkmalschutz, ist auch nur diese förderungsfähig. Absetzbar sind dagegen Sanierungen, die für eine sinnvolle Nutzung und den Gebäudeerhalt notwendig sind. Dazu gehört der Einbau von Heizung, Bad, Toilette. Eigentümer einer denkmalgeschüzten Immobilie können z.B. auch die Baukosten für eine Tiefgarage von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Denkmalbehörde auch diese Aufwendungen in die für den Steuerabzug erforderliche Bescheinigung aufnimmt. An diese Einschätzung ist dann das Finanzamt gebunden.

Ein kompetenter B&V Bauträger und Vertrieb (B&V Immobilien) kennt alle gesetzlichen, steuerlichen und denkmalpflegerischen Bestimmungen und sollte in jedem Fall eines Erwerbs, einer Anmietung oder bei Baumaßnahmen für denkmalgeschützte Gebäude mit einbezogen werden.

So bleiben Bauwerke, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung, ihres Stils, ihrer Ausmaße oder sonstiger Besonderheiten erhalten werden müssen, kulturelles Erbe. Dieses ist für die Gesellschaft außerordentlich wichtig, um sich über ihre Geschichte informieren zu können. Denkmalschutz (B&V Immobilien) ist ein wichtiger Bestandteil von Lebensqualität.
 
 
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© 2008 B&V Bauträger und Vertrieb - Eric Mozanowski
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